1. Beginn und Ende der Vereinbarung
Alle Fahrten beginnen im Domizil der M.Z Design GmbH und enden, sobald der Wagen dahin zurückkehrt. Bei
Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Vereinbarung ist die M.Z Design GmbH
sofort zu benachrichtigen. Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde einen
Zuschlag von CHF 10.- für jede Stunde oder angefangene Stunde zu zahlen. Bei Absagen von vereinbarten Mieten am
Tag des Vertragsbeginns schuldet der Kunde der M.Z Design GmbH eine volle Tagesentschädigung.

2. Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges
Zum Führen des Fahrzeuges ist berechtigt, wer als Kunde desselben im Besitze eines für die betreffende Kategorie
gültigen Führerausweises ist, ferner ist jede vom Kunden ausdrücklich und unter dessen Verantwortung ermächtigte
Drittperson, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllt, berechtigt. Die Verwendung des Fahrzeuges insbesondere für
Lernfahrten, Fahrkurse oder Rennen ist verboten. Der Kunde bzw. eine von ihm ermächtigte Drittperson ist für allfällige
Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich.

3. Mietwagen
Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu lasten des Kunden. Das Fahrzeug wird in fahrbereitem und sauberem Zustand
abgegeben. Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, Wasser und Öl
nach bedarf nachzufüllen sowie das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen
Vorschriften zu fahren.

4. Pflichten bei Unfall
Der Kunde/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung der M.Z Design GmbH und der Polizei, fernen für die Anfertigung
einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der
Zeugen (gem. Internat. Unfallprotokoll). Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen
an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für die M.Z Design GmbH ohne Belang.

5. Haftpflicht-/Kaskoversicherung
Wird das Fahrzeug nicht unter Nummer und Versicherung des Kunden/Fahrers in Betrieb genommen, besteht während
der vereinbarten Dauer dieser Vereinbarung vorbehältlich anderer Abmachung eine Haftpflichtversicherung mit der
Mindestdeckung gemäss Schweizerischer Gesetzgebung. Im Schadensfall hat der Kunde den vertraglich vereinbarten
Selbstbehalt zu tragen. Für den Fall, dass die M.Z Design GmbH für den Mietwagen eine Kaskoversicherung
abgeschlossen hat, ist der Kunde im Falle eines von ihm zu verantwortenden Schadens am Mietauto zum Ersatz eines
allfälligen Selbstbehaltes und / oder Bonusverlustes verpflichtet. Der Kunde/Fahrer bleibt überdies persönlich haftbar für
alle Schäden, die durch die Haftpflichtversicherung oder eine allfällige Kaskoversicherung nicht gedeckt werden.

6. Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges
Der Kunde/Fahrer ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust des Wagens voll haftbar. Allfällige Störungen sowie der
Verlust des Fahrzeuges sind der M.Z Design GmbH zu melden. Vorbehältlich anderer schriftlicher Abmachungen besteht
weder eine Kasko- noch eine Insassenversicherung.

7. Reparaturen
Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der
Wagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der
Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde/Fahrer voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine von der
M.Z Design GmbH bestimmte Werkstatt auszuführen.

8. Fahrten ins Ausland
Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung der M.Z Design GmbH gestattet.

9. Haftung der M.Z Design GmbH
Die M.Z Design GmbH haftet weder dem Kunden/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während
der Vertragsdauer ereignet. Ebenso wenig haftet die M.Z Design GmbH für irgendwelchen Schaden, der dem
Kunden7fahrer dadurch entstehen könnte, dass sich am Fahrzeug irgendein Defekt einstellt, der eine Weiterreise
verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht.

10. Verrechnung
Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Kunden/Fahrer kann die M.Z Design GmbH den ihr erwachsenen
Schaden ohne Weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich
vorbehalten.

11. Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht.

12. Gerichtsstand
Handelst es sich beim vorliegenden Vertrag um einen Konsumentenvertrag, so bestimmt sich das zuständige Gericht
nach dem Gerichtsstands Gesetz. In den übrigen Fällen vereinbarten die Parteien die Zuständigen der ordentlichen
Gerichte am Domizil der M.Z Design GmbH. Es ist der M.Z Design GmbH freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen
Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Kunden anzurufen.

M.Z Design Autospritzwerk GmbH
Reutistrasse 17b
8280 Kreuzlingen


+41 71 688 34 33

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Montag - Freitag

07:00 – 12:00
13:15 – 17:00

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Nach Vereinbarung

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